___ mit Todesdrohung von Seiten des Beschuldigten voraus, woraufhin dieser auf die Vorgenannte physisch einwirkte. Als die F.________ mit dem gemeinsamen Sohn die Flucht in die Wohnung der Nachbarin ergriff, behändigte er einen bereits gefüllten Benzinkanister beim Rasenmäher, schüttete das Benzin bei der Holzscheiterbeige beim Fenster im Eingangsbereich sowie beim Fenster auf Seiten des Gartensitzplatzes und der dortigen Holzfassade aus und zündete dieses an.