Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Der Beschuldigte hatte die Tat nicht geplant, sondern sie entwickelte sich aus einem Streit mit seiner damaligen Partnerin, F.________, und seinem Gefühl, alles zu verlieren, heraus. Der gesamte Tatablauf erfuhr eine Steigerung der Eskalation. So ging der Brandlegung zuerst ein verbaler Streit zwischen dem Beschuldigten und F.________ mit Todesdrohung von Seiten des Beschuldigten voraus, woraufhin dieser auf die Vorgenannte physisch einwirkte.