22 schwere Körperverletzung tatsächlich wollte. Indem der Beschuldigte also wissentlich und willentlich einen Brand legte und wusste, dass dabei eine Gefahr für F.________, seinen Sohn G.________ und H.________ resultieren kann, handelte er mindestens mit einem direkten Vorsatz zweiten Grades. Daran ändern die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten, dass er einen Aussetzer gehabt und die Tat augenblicklich bereut habe, als er die Stichflamme gesehen habe, nichts.