Zuerst kam es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Partnerin, welche in die Hausseite der Nachbarin, H.________, flüchtete. Anschliessend entschloss sich der Beschuldigte, den Benzinkanister, der sich nicht beim Haupthaus, sondern beim Rasenmäher (pag. 503) befand, zu behändigen. Damit lief er zur Hausseite der Nachbarn Kammer, ging um das Haus herum und schüttete das Benzin an mindestens zwei Stellen aus. In der Folge versuchte – vor dem Entzünden des Feuers – H.________ auf ihn einzureden (pag.