Als er die Sirenen der Feuerwehr hörte, entfernte er sich jedoch wieder. Unbestritten ist, dass durch die Tat keine Personen zu Schaden kamen. Dem BEX- Berichtsrapport ist entnehmen, dass eine Gemeingefahr und ein erheblicher Sachschaden dank des sofortigen Eingreifens von H.________ abgewendet werden konnten (pag. 108 «Gefährdung»). Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass zwischen dem betroffenen Zweifamilienhaus und den umliegenden Einfamilienhäusern ein grosser Abstand besteht (pag. 105 «Bemerkungen»). Der an der Holzfassade und den Fensterrahmen auf der Nord- und Nordostseite sowie der an den Fenstergläsern der Eingangstüre sowie des Esszimmers entstandene Sachschaden belief