698 Z. 12 f.). Aus dem entstandenen Sachschaden geht hervor, dass das Feuer nicht für eine längere Zeit gebrannt hat, ansonsten der Schaden grösser ausgefallen wäre. Jedoch lässt sich aus den Aussagen von F.________, wonach die Löschung 5-10 Minuten gedauert habe, den Aussagen von H.________, gemäss welchen es sich um ein stark brennendes Feuer gehandelt habe, und den Aussagen des Beschuldigten, wonach das Feuer bei seiner Rückkehr bereits gelöscht gewesen sei, folgern, dass der Vorgenannte, sich länger als nur für «5-10 Meter» entfernt hat. Dafür spricht auch, dass H.______