16 das Feuer zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr bereits gelöscht. F.________ spricht von 5-10 Minuten, bis das Feuer gelöscht gewesen sei (pag. 127 Z. 153). Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte nach dem Anzünden vom Brandort entfernte. Der Beschuldigte selber gibt an, er habe sich lediglich 5-10 Meter vom Brandort entfernt und sei wieder zurückgekommen, um das Feuer zu löschen; dieses sei aber bereits gelöscht gewesen (pag. 148 Z. 147 ff.; pag. 149 Z. 212 ff.; pag. 160 Z. 50 ff.; pag. 161 Z. 52 ff.; pag. 698 Z. 12 f.).