gesagt habe: «Mir ist egal, was mit euch beiden passiert.». Dabei habe er mit dem Benzinkanister angedeutet, sie beide mit dem Benzin zu gefährden bzw. sie beide anzuzünden, und suizidale Gesten gemacht (pag. 133; pag. 139 Z. 118 ff.; pag. 140 Z. 160 f.). Der Benzinkanister, den der Beschuldigte in diesem Zustand behändigte, lag – entgegen seiner zu Beginn getätigten wirklichkeitsfremden Aussagen (pag. 148 Z. 138) – nicht direkt zu seinen Füssen, sondern beim Rasenmäher auf der gegenüberliegenden Seite bzw. nicht direkt beim Haupthaus (siehe Foto auf pag. 503; pag. 694 Z. 41 f.).