13.5. Weitergehende Beweiswürdigung der Umstände und des Verhaltens des Beschuldigten und massgebender Sachverhalt Um die Absicht des Beschuldigten festzustellen, ist es notwendig, die Situation, wie sie sich dem Beschuldigten vor der Brandlegung präsentierte, sowie dessen Äusserungen und Handlungen auszuleuchten. Aus den übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und von F.________ geht hervor, dass diese bereits seit einiger Zeit Probleme in ihrer Beziehung hatten. F.________ wollte sich vom Beschuldigten trennen und wohnte aus diesem Grund ein bis drei Wochen vor dem Vorfall vorübergehend bei ihren Eltern.