703 f.). Gemäss Fotodokumentation des BEX fanden sich einerseits am Farbanstrich des Fensterrahmens sowohl auf Seiten der Eingangstüre (das BEX spricht fälschlicherweise von «Fassadenbereich», pag. 502) als auch auf Seiten des Gartensitzplatzes am Fenster vor dem Esszimmer Brandschäden (pag. 500 ff.). Andererseits weisen das Fenster oberhalb der Holzscheiterbeige sowie dasjenige auf Seiten des Gartensitzplatzes Risse in der Verglasung auf. Diese Fenster wie auch deren Rahmen mussten bzw. müssen demzufolge ersetzt werden (pag. 501 f., pag. 504).