Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte auf Vorhalt der Fotodokumentation des BEX (Kantonspolizei Bern, Dezernat Brände & Explosionen, pag. 497 ff.) an, dass er das Benzin bei der Holzscheiterbeige sowie an die Fassade rechts beim Sitzplatz ausgeschüttet habe. Auf Nachfrage, ob er nur an einem Ort Benzin ausgeleert habe, antwortete er, er habe vielleicht auch an zwei Orten Benzin ausgeschüttet (pag. 695 Z. 30 ff.). Auch H.________ sprach davon, dass der Beschuldigte an mehreren Orten an die Fenster und die Hausfassade Benzin ausgeschüttet habe (pol. EV vom 31.08.2018: pag.