13.3 Welche Gegenstände mit Benzin übergossen Gemäss Vorwurf in der Anklageschrift Ziff. I.1. habe der Beschuldigte nebst der (unbestrittenen) Holzscheiterbeige auch zwei Fenster und die Holzfassade auf der rechten Seite des Doppeleinfamilienhauses mit ca. zwei Litern Benzin übergossen. Die Verteidigung brachte in ihrem Plädoyer anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor, dem Beschuldigten könne nicht nachgewiesen werden, dass er nebst der Holzscheiterbeige weitere Gegenstände mit total zwei Litern Benzin überschüttet habe (pag. 107, 538).