697 Z. 1 ff.). Hinsichtlich der Feuerstärke führte er aus, dass er keine Brandspuren gesehen habe. Diejenigen, die festgestellt worden seien, stammten vielleicht vom «Bräteln» am Wochenende (pag. 697 Z. 31 ff.). Auf Frage, wie lange er sich vom Tatort entfernt habe, gab er an, dass er 5 Meter weg gewesen und dann zurückgekehrt sei (pag. 698 Z. 12). Zum Vorhalt, dass H.________ und F.________ angegeben hätten, dass er 5-10 Minuten weggewesen sei, antwortete er, dass er höchstens 2 Minuten weggewesen sei. Bei 2 Litern Benzin müsse man nicht solange löschen (pag. 698 Z. 19 ff.).