10 anderen befunden hätten. Nicht massgeblich sei, was er unmittelbar nach der Tat gewollt habe bzw. es spiele keine Rolle, dass er nach der Tat ausgesagt habe, dass er niemanden habe gefährden oder er das Feuer gar nicht habe entfachen wollen. Dass der Beschuldigte im fraglichen Moment demgegenüber vielmehr wissentlich eine Gefahr für die drei Personen geschaffen habe, ergebe sich aus folgenden Aussagen: «Da dachte ich mir, jetzt ist alles vorbei. Es ist game over. Deshalb dachte ich mir, jetzt mache ich euch auch game over» (pag.