Die Verteidigung brachte in ihrem Plädoyer vor, dass nicht erstellt sei, dass der Beschuldigte die Holzwände mit Benzin übergossen habe und dass von 2 Liter Benzin ausgegangen werden müsse. Lediglich die Holzscheiterbeige habe Benzinrückstände aufgewiesen (vgl. pag. 107). Ein bezifferbares Schadenmass sei ebenfalls nicht ausgewiesen, Belege für die CHF 9'000.00 seien in den Akten keine vorhanden. Somit seien nur CHF 1'000.00 für Reinigungsarbeiten zu berücksichtigen, weshalb von einem geringen Schaden auszugehen sei (pag. 538). Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Es wird