9. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist, ob der Beschuldigte weitere Gegenstände mit Benzin übergossen hat. Weiter ist bestritten, wie hoch der durch den Beschuldigten verursachte Sachschaden ist. Schliesslich ist bestritten, ob der Beschuldigte wissentlich eine konkrete Gefahr für das Leben von F.________, seines Sohnes und von H.________ herbeiführte bzw. ob er einen solchen Gefährdungszustand schaffen wollte. Was der Beschuldigte nämlich wusste, wollte und in Kauf nahm, betrifft gemäss Bundesgericht eine sogenannte innere Tatsache und ist damit Tatfrage (BGE 130 IV 58 E. 8.5 S. 62; BGE 125 IV 242 E. 3c S. 251;