Es kamen keine Personen zu Schaden. Jedoch entstand am Doppeleinfamilienhaus, bei dem die Holzfassade vom Betonfundament bis unters Dach reicht (Fotodokumentation BEX: pag. 506, pag. 508 ff.; BEX-Bericht: pag. 107 «Brandort/Brandobjekt), ein Sachschaden. Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte von sich aus zum Tatort zurückkehrte, diesen aber wieder verliess bzw. sich in einem Schrank im Gebäude versteckte, als er die Sirenen der Polizei hörte.