8 BEX: pag. 503), und goss Benzin über die Holzscheiterbeige auf der rechten Seite des Doppeleinfamilienhauses (siehe Fotodokumentation BEX: pag. 502 und pag. 504). Er zündete in der Folge die Holzscheiterbeige mit einem Feuerzeug, das er in der Hosentasche hatte, an und entfernte sich. Das Feuer wurde durch die Nachbarin, H.________, welche durch die Polizei telefonisch angewiesen wurde, mit einem Gartenschlauch gelöscht, bevor die Feuerwehr eintraf. Es kamen keine Personen zu Schaden.