_, nach draussen, wobei ihr der Beschuldigte folgte. Er schlug sie mit der Faust gegen den Kopf und F.________ erlitt leichte Hämatome im Gesicht und eine Beule hinter dem linken Ohr (siehe Anzeigerapport: pag. 83 «Massnahmen»). Der Beschuldigte behändigte zudem eine kleine Gartenschaufel aus Metall, holte zum Schlagen aus, liess diese aber wieder fallen. Die Nachbarin H.________, welche den anderen Wohnteil des Zweifamilienhauses bewohnte, holte F.________ und G.________ zu sich in ihre Wohnung. Der Beschuldigte behändigte daraufhin einen Benzinkanister, der sich beim Rasenmäher befand (siehe Fotodokumentation