________ in E.________, im M.________ sowie anderswo im Kanton Bern und zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt wurde (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. I.2. und I.3.). Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist der gesamte Zivilpunkt (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. IV.) sowie die Verfügungen betreffend die Einziehung und Vernichtung (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. V.1.) und die Rückgabe von Gegenständen an den Beschuldigten (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. V.2.).