_ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00; die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde; 3. das amtliche Honorar der Verteidigung vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland auf CHF 13’809.50 bestimmt wurde; 4. die Verfügungen betreffend die beschlagnahmten Gegenstände getroffen wurden. II. A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten Brandstiftung (geringer Sachschaden), begangen am ________ ca. ________ Uhr, in E.________, L.________ und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: