I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. Dezember 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass 1. A.________ schuldig gesprochen wurde der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, durch Konsum von Betäubungsmitteln, begangen in der Zeit vom ________, in E.________, L.________ sowie in M.________ und anderswo im Kanton Bern; 2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00;