3. Es sei weiter eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 StGB während und nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe anzuordnen. III. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. August 2018 für eine Geldstrafe von 24 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen und die Strafe sei zu vollziehen. IV. Im Weiteren sei zu verfügen: Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).