1. der Brandstiftung, versucht qualifiziert begangen am ________, ca. ________ Uhr in E.________, L.________, z. N. von F.________, G.________, H.________ sowie I.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 78 Tagen sowie der Ersatzmassnahme von 67 Tagen im Umfang von insgesamt 95 Tagen; 2. Zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD).