4. Anträge der Parteien Staatsanwältin J.________ stellte namens und im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 709 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 16. Dezember 2020 (PEN 20 249+282) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs, wonach A.________ der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Zeitraum vom ________ schuldig erklärt wurde;