3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 25. Januar 2022 (pag. 688) sowie ein aktueller Leumundsbericht vom 13. September 2021 (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse [pag. 647 ff.]) eingeholt. Zudem wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 691 ff.).