Der Straf- und Zivilkläger liess sich innert Frist nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2021 wurde die oberinstanzliche Hauptverhandlung abgesetzt und hierfür via Parteiumfrage ein neuer Termin angesetzt (pag. 662 ff.). Am 8./9. Februar 2022 fand vor der 1. Strafkammer die Berufungsverhandlung statt (pag. 689 ff.).