___ in E.________ z.N. von F.________, G.________, H.________ sowie I.________. 2. A.________ sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft, sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4 3. Es sei eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 [StGB] während und nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe anzuordnen.