Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 36'303.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 22'493.90). II. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 07.08.2018 für eine Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 20.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. III. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ werden wie folgt bestimmt: