3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9’095.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 27'808.40, insgesamt bestimmt auf CHF 36'903.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 23'093.90). 2 Die Gebühren setzen sich zusammen aus: