A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifiziert; Atemalkoholkonzentration von 1.02 mg/l); 2. des Führens eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung; 3. der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeachten von Signalen (unerlaubtes Befahren eines Radwegs mit einem Motorrad); 4. des Nichttragens eines Schutzhelms; 5. des Nichtmitführens des Fahrzeugausweises; 6. der Beschimpfung, z.N. von C.________ und D.________, alles begangen am 8. November 2018 im Bereich der F.________strasse 11 in G.________ und in Anwendung der