a VKD bestimmt auf CHF 4'296.15 (Gebühren: CHF 2'000.00; Auslagen: CHF 2’296.15 [Aufbewahrungskosten der E. Garage AG für das Motorrad bis zum 13. September 2021]). Zufolge seines vollständigen Unterliegens werden dem Beschuldigten auch die oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. noch anfallende Aufbewahrungskosten, vgl. Ziff. VI.27 oben) vollumfänglich auferlegt. 29.2 Amtliche Entschädigung Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ist für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung auszurichten. Rechtsanwalt B.__