585 f.) und vom 13. September 2021 (CHF 777.05; pag. 617 f.) beliefen sich die Aufbewahrungskosten für das Tatfahrzeug vom 20. Oktober 2020 bis zum 13. September 2021 auf gesamthaft CHF 2’296.15. Die zusätzlichen Auslagen, die sich im Rahmen der Verwertung noch ergeben werden, sind ebenfalls dem Beschuldigten aufzulegen. Diese werden nach Verfahrensabschluss mit separater Verfügung bestimmt. VII. Kosten und Entschädigung