27. Aufbewahrungskosten für das Tatfahrzeug Die Aufbewahrungskosten des Motorrads Peugeot Speedfight 100 sind mit der Vorinstanz als Auslagen i.S.v. Art. 422 Abs. 2 SPO anzusehen und damit zu den Verfahrenskosten zu zählen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz kann verwiesen werden (S. 38 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 529). Gemäss den nach dem Urteil der Vorinstanz eingelangten Rechnungen der E. Garage AG vom 10. Februar 2021 (CHF 791.05; pag. 482.1 f.), vom 25. Mai 2021 (CHF 728.05; pag. 585 f.) und vom 13. September 2021 (CHF 777.05; pag.