25. Übertretungen – Busse Für die rechtlichen Grundlagen, den vorliegend massgebenden Strafrahmen (Busse von mindestens CHF 1.00 bis maximal CHF 10'000.00) sowie auch betreffend die Subsumtion kann mit den nachfolgenden Ergänzungen resp. Präzisierungen auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 526 f.). Gemäss Art. 47 StGB misst das Gericht die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu.