27 23.3 Täterkomponente Eine Erhöhung der Tatkomponentenstrafe aufgrund der Vorstrafe des Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (vgl. Strafregisterauszug; pag. 567) im Umfang von 3 auf insgesamt 15 Strafeinheiten ist sodann mehr als angezeigt. 23.4 Konkretes Strafmass – Höhe des Tagessatzes Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so beträgt die Geldstrafe mindestens 3 und höchstens 180 Tagessätze. Das Gericht bestimmt deren Zahl nach dem Verschulden des Täters (Art. 34 Abs. 1 StGB).