wurde und die Urteile der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sowie des Bezirksgerichts Pfäffikon mehrfache Begehungen betreffen. Neben dem vorliegendem Verfahren sind derzeit weitere vier Strafuntersuchungen gegen den Beschuldigten wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Motorfahrzeug, qualifizierte Atemalkoholoder Blutalkoholkonzentration) sowie wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, teilweise mehrfach begangen, hängig (vgl. Strafregisterauszug; pag. 566 ff.). Diesbezüglich gilt jedoch die Unschuldsvermutung.