Der Beschuldigte hat wiederholt Delikte im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes begangen. Es liegen zwei rechtskräftige Urteile u.a. wegen Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration sowie drei rechtskräftige Urteile wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis vor (Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 14. Mai 2012, Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 10. September 2012, Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon vom 31. Oktober 2017), wobei in zwei Fällen bereits eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen