19. Asperierte Tatkomponentenstrafe Ausgehend von der Einsatzstrafe für das Fahren in fahrunfähigem Zustand von 125 Strafeinheiten ist die Strafe für das Fahren ohne Berechtigung von 18 Strafeinheiten im Umfang von 2/3 zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen. Dies führt zu einer asperierten Tatkomponentenstrafe von 137 Strafeinheiten.