Der dazu gehörende Referenzsachverhalt lautet wie folgt: Gutbeleumdeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4 - 8 km nach Hause. Vorstrafen: 2 - 3 Verkehrsübertretungen (ohne Fahren in angetrunkenem Zustand).