15. Beschimpfung 15.1 Vorbringen des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ macht in seiner Berufungsbegründung geltend, die angeklagte Äusserung des Beschuldigten gegenüber den Polizisten und Zeugen C.________ und D.________ «er werde sie ficken» erfülle den objektiven Tatbestand der Beschimpfung nicht (S. 4 der Berufungsbegründung; pag. 591). 15.2 Theoretische Grundlagen Die theoretischen Ausführungen zum objektiven sowie subjektiven Tatbestand der Beschimpfung nach Art. 177 Abs. 1 StGB legte die Vorinstanz vollständig und korrekt dar. Hierauf kann verwiesen werden (S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag.