14. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) Für die theoretischen Ausführungen und für die entsprechende Subsumierung des erstellten Sachverhalts unter die Tatbestände des Führens eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand sowie des Nichtmitführens des Fahrzeugausweises kann vorab auf die zutreffenden und vollständigen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 19 f. bzw. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 510 f. bzw. 513 f.).