451 Z. 36). Gleich schilderte auch D.________ die Umstände: «Es war auch die beiden Male so, als wir mit ihm zu tun hatten. Auf Frage kann ich sagen, dass es einfach im Grundsatz schwierig war zu kommunizieren auf anständige und sachliche Weise» (pag. 457 Z. 21 f.). Sowie: «Herr A.________ ist sicher jemand an welchen man sich erinnert, da es auch immer schwierig war mit ihm. Er hat es sicher nicht einfach gestaltet, obwohl man die Messungen usw. vornehmen konnte» (pag. 457 Z. 31 ff.). In ihren Aussagen gelingt es den Zeugen, ihre Gefühlslage bei den Begegnungen mit dem Beschuldigten zu schildern.