«Er ist wahrscheinlich nicht mehr auf dem Roller gewesen, sonst hätte ich das geschrieben» (pag. 452 Z. 15 f.). Im Weiteren geht der Einwand der Verteidigung fehl, die Polizisten hätten bei der Anhaltung vor dem Domizil des Beschuldigten, die Betriebstemperatur des Motorrads feststellen müssen. Wie die Vorinstanz zutreffend anführt, ist fraglich, ob der Motor auf einer derart kurzen Strecke überhaupt richtig warm wird. Diese Fragestellung kann aber in casu offengelassen werden, da der Beschuldigte im Verlauf