13 ist dies noch mehr auffällig, dies ist auch selten bei einem Motorrad» (pag. 456 Z. 23 ff.), als augenfällig zu bezeichnen. Auch erklärt dies nochmals, warum die Zeugen den Motorradfahrer mit dem Beschuldigten in Verbindung brachten (Aussagen D.________: «Das ist auch das Motorrad, welches aufgefallen ist. Auch dass das Motorrad durch Herrn A.________ gelenkt wurde, welcher uns ja bereits bekannt war» [pag. 456 Z. 30 f.] und «Wie ich es vorher beschrieben habe, hat man das Motorrad schnell erkannt, damit meine ich das Schild» [pag. 456 Z. 40 f.]).