456 Z. 41). Neben der Beschreibung der Bekleidung des Beschuldigten durch den Zeugen C.________ an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung: «Nach mir, war es so ein Flanellhemd, kariert» (vgl. pag. 452 Z. 2), ist auch die Äusserung des Zeugen D.________, ebenfalls anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung: «Ein zweistelliges Kontrollschild ist eher selten an einem Motorrad. Zusammen mit einem befristeten Schild