beim Auffahren auf den Radweg beobachtet werden konnte (vgl. Google Maps-Auszug; pag. 471), geht auch der Einwand des Beschuldigten, der Radweg sei nicht beleuchtet gewesen, fehl. Den Zeugen kann ein vorsichtiges Aussageverhalten attestiert werden. Sie belasteten den Beschuldigten nicht übermässig und gaben zu, wenn ihnen eine Aussage Schwierigkeiten bereitete. Hierfür kann beispielhaft die Aussage von D.________ angeführt werden: «Ich kann nicht mal sagen, ob er getankt hat oder nicht. Das weiss ich nicht. Ich kann einfach sagen, dass er gefahren ist und zwar Richtung Radweg» (pag. 457 Z. 11).