456 Z. 21 f.). Auf Vorhalt, wonach der Beschuldigte ausgeführt habe, er habe den Roller lediglich gestossen, gaben beide Zeugen entschieden zu Protokoll, die fragliche Person beim Fahren des Motorrades beobachtet zu haben. C.________: «Nein. Er ist gefahren» (pag. 452 Z. 24 und Z. 29); D.________: «Es ist ein deutlicher Unterschied, ob man ein Motorrad stösst oder fährt. Wir konnten feststellen, dass er gefahren ist» (pag. 457 Z. 5 f.).