463 Z. 3 ff.). Die beiden involvierten Polizisten haben anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung übereinstimmend ausgesagt, der Motorradlenker habe sich im Bereich der Mini Prix Tankstelle befunden bzw. sei von dieser Richtung Radweg davongefahren als sie auf ihn aufmerksam geworden seien. So C.________: «Bei der Tankstelle habe ich eine Person Richtung Autostrasse davonfahren gesehen, ohne Helm. Also ich habe gesehen, dass er Richtung Veloweg fährt» (pag. 451 Z. 26 ff.) und D.________: «Wir haben gesehen, dass der Roller, das Motorrad, von der Tankstelle wegfährt und der Lenker kein[en] Helm trägt» (pag. 456 Z. 21 f.).