11 13.2 Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz 13.2.1 Äussere Umstände (Licht- und Sichtverhältnisse), Befahren des Radwegs sowie Verdächtigung des Beschuldigten Gemäss der Vorinstanz ist die Zeugenwahrnehmung eines Motorradfahrers ohne Helm, der den Radweg befährt, insbesondere dann nachvollziehbar, wenn dieser von der beleuchteten Tankstelle herkommend losfahre. Es sei durchaus möglich, diese Widerhandlung von der relevanten Kreuzung (Anm.: O.________strasse und Q.________strasse) aus festzustellen.